Muss ich für kleinere Beträge nachweisen, dass die Kosten berufsbedingt waren?
Ihre Steuerberatungskosten sollten Sie durch Rechnungen entsprechend nachweisen können. Nun gibt es jedoch Ausgaben, die gleichermaßen mit der Einkunftserzielung und dem Privatbereich zusammenhängen und bei denen eine Trennung auf beide Bereiche schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Dies betrifft insbesondere Ausgaben für
- Steuerfachliteratur
- Steuersoftware
- Lohnsteuerhilfeverein
Solche gemischt veranlassten Steuerberatungskosten können Sie aus Vereinfachungsgründen wie folgt steuerlich absetzen:
- Bis zu einem Betrag von 100 Euro akzeptiert das Finanzamt ohne Weiteres Ihre gewählte Zuordnung, d.h. Sie können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
- Betragen die Kosten 101 bis 200 Euro, können Sie davon 100 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, der Rest bleibt außen vor.
- Liegen die Kosten über 200 Euro, können Sie ohne Nachweis die Hälfte den Werbungskosten oder Betriebsausgaben zuordnen, die andere Hälfte bleibt leider unberücksichtigt.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.