Kann ich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich geltend machen?
Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband. Den monatlichen Beitrag dafür können Sie absetzen, wie für alle anderen Berufsverbände auch.
Mitgliedsbeiträge an Berufsverbände sind daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei Lohnsteuer kompakt können Sie die Beiträge im Bereich "Arbeitnehmer > Ausgaben > Berufsverband" eingeben.
Tipp: Bitten Sie Ihren Berufsverband um einen Nachweis Ihrer Beitragszahlungen. Dann müssen Sie nur noch die Summe Ihrer Beitragszahlungen für ein Jahr aus der Bescheinigung in Ihre Steuererklärung übernehmen.
Die wichtigsten Gewerkschaften in Deutschland:
- IG Metall (IGM)
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
- IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Gewerkschaft der Polizei (GdP)
- Deutscher Beamtenbund (DBB)
- Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
- Marburger Bund (MB)
- Vereinigung Cockpit (VC)
- Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO)
- Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie, VAA
Eine vollständige Liste aller Gewerkschaften finden Sie z.B. bei Wikipedia.