Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?
Ab welcher Höhe sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig?
Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerpflichtig, wenn der daraus erzielte Gewinn 1.000 Euro oder mehr beträgt. Für Gewinne bis 1.000 Euro gilt eine Freigrenze, d. h., Sie müssen diese nicht versteuern. Überschreiten die Gewinne jedoch 1.000 Euro, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag.
Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Der Veräußerungsgewinn wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Anders als bei Kapitalerträgen greift hier nicht die Abgeltungsteuer, sondern die reguläre Einkommensteuer.
Verrechnung von Verlusten
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus gleichartigen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
Freigrenze bei Ehegatten
Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht jedem Partner die Freigrenze von 1.000 Euro einzeln zu. Eine nicht ausgeschöpfte Freigrenze kann jedoch nicht auf den Ehepartner übertragen werden.
Rechner
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