Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?
Als Vermieter müssen Sie die Kaltmiete sowie die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als Einkommen versteuern. Die dabei entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Beispiele für Mieteinnahmen
Zu den Mieteinnahmen gehören unter anderem:
- Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
- Mieteinnahmen für Garagen oder Stellplätze
- Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt wurden
- Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
- Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
- Abstandszahlungen von Mietern bei vorzeitigem Ende des Mietvertrags
- Pachten für unbebaute Grundstücke
- Einnahmen für ein Erbbaurecht
Steuerfreibetrag bei geringen Mieteinnahmen
Wenn Ihre jährlichen Mieteinnahmen unter 520 Euro liegen, beispielsweise durch eine Untervermietung, können Sie auf die Angabe in Ihrer Steuererklärung verzichten. Diese Einnahmen, die aus einer vorübergehenden Vermietung stammen, sind von der Einkommensteuer befreit. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall können jedoch auch keine entsprechenden Werbungskosten abgesetzt werden.
Rechner
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