Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden, sie sind als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, wird dagegen nicht vom Finanzamt anerkannt.
Der Grund: Es werden nur Policen berücksichtigt, die persönliche Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken und damit unter die Kategorie "sonstige Vorsorgeaufwendungen" fallen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zählt hingegen zu den Sachversicherungen. Ein Kaskoschutz kann daher von Privatpersonen nicht steuerlich abgesetzt werden.
Wer zumindest den Anteil zum Kfz-Haftpflichtschutz bei der Steuererklärung angeben will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Kfz-Versicherungsbeitrag als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen
Die Beiträge zu einer Auto-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Sonderausgaben, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind.
Wenn Sie das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzen und diese Fahrten mit der Entfernungspauschale steuerlich abrechnen, so ist mit der Entfernungspauschale auch der anteilige Haftpflichtversicherungsbeitrag abgegolten. Aber die Finanzverwaltung zeigt sich hier großzügig: Erlaubt ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag aus Vereinfachungsgründen doch in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen dürfen (R 10.5 EStR).