Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Die Opfergrenze legt fest, wie viel von Ihren finanziellen Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen (z. B. Eltern) steuerlich anerkannt wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Sie durch die Unterstützung nicht übermäßig belastet werden. Die Opfergrenze begrenzt den Betrag, den Sie absetzen können, auf einen Teil Ihres Nettoeinkommens.
Das Nettoeinkommen umfasst alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld), abzüglich Steuern (Lohn-, Kirchensteuer), Sozialabgaben, Solidaritätszuschlag sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags oder der tatsächlichen Werbungskosten.
Berechnung der Opfergrenze:
- 1 % je volle 500 Euro Nettoeinkommen.
- Maximal werden 50 % des Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt.
- Der Prozentsatz verringert sich um 5 Prozentpunkte pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, und um 5 Prozentpunkte für den Ehepartner. Insgesamt kann sich die Opfergrenze um maximal 25 % verringern.
Beispielrechnung:
- Jahresnettoeinkommen: 24.000 Euro
- 1 % je volle 500 Euro: 48 %
- Abzüge: Ehepartner (-5 %), 2 Kinder (-10 %)
- Verbleibend: 33 %
- Opfergrenze: 33 % von 24.000 Euro = 7.920 Euro
Von den 9.000 Euro, mit denen Sie Ihre Eltern unterstützen, werden steuerlich nur 7.920 Euro anerkannt. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen liegt im Jahr 2024 bei 11.784 Euro, zuzüglich eventuell übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers.
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.