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(2024) Wie werden Gewinne und Verluste aus Bitcoins steuerlich behandelt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie werden Gewinne und Verluste aus Bitcoins steuerlich behandelt?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin etablieren sich als Zahlungsmittel, obwohl oft als Spekulationsobjekte angesehen. Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 10.5.2022, IV C 1 - S 2256/19/10003 :001).

Wichtige Punkte:

  • Veräußerungsgewinne bei Umtausch innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, bis 600 Euro Gewinn bleibt steuerfrei.
  • Der Verkauf von erworbenen Kryptowährungen ist nach einem Jahr steuerfrei.
  • Wiederholter Handel mit Kryptowährungen kann gewerbliche Tätigkeit sein.
  • Blockerstellung gilt als gewerblich und unterliegt der Einkommensteuer.
  • Einkünfte aus der Blockerstellung können steuerbar sein, wenn sie unter 256 Euro im Jahr liegen.
Aktuelle Entscheidung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero innerhalb eines Jahres der Einkommensteuer unterliegen (BFH-Urteil vom 14.2.2023, IX R 3/22).

Ein Kläger erzielte im Jahr 2017 einen Gewinn von 3,4 Mio. Euro aus dem Handel mit Kryptowährungen. Der BFH bestätigte die Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne. Kryptowährungen gelten als Wirtschaftsgüter, die dem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG unterliegen. Die Besteuerung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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