Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie werden Gewinne und Verluste aus Bitcoins steuerlich behandelt?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin werden zunehmend als Zahlungsmittel genutzt, sind aber weiterhin vor allem Spekulationsobjekte.

Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 06.03.2025).

Wichtige steuerliche Grundsätze:

  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • Neu ab 2024: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt (Freibetrag).
  • Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist ist die Veräußerung steuerfrei, auch wenn die Kryptowährungen zuvor verliehen oder gestakt wurden.
  • Wiederholter oder umfangreicher Handel mit Kryptowährungen kann als gewerbliche Tätigkeit gelten und unterliegt dann der Einkommensteuer nach § 15 EStG.
  • Wer durch Mining oder Forging (Blockerstellung) Kryptowährungen erhält, erzielt in der Regel gewerbliche Einkünfte. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) möglich – z. B. bei gelegentlicher Tätigkeit.
  • Kleinbetragsregelung: Einkünfte aus Leistungen wie Mining oder Staking bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt unter 256 Euro pro Jahr liegen.
Aktuelle Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) entschieden, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero als Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten.

Ein Steuerpflichtiger hatte im Jahr 2017 einen Gewinn von rund 3,4 Millionen Euro aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt. Der BFH stellte klar, dass diese Gewinne bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist einkommensteuerpflichtig sind. Die Einordnung als Wirtschaftsgut und die Besteuerung nach § 23 EStG sind verfassungsrechtlich zulässig.

Hinweis: Die Besteuerung gilt für alle gängigen Kryptowährungen, nicht nur Bitcoin. Maßgeblich ist stets der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung sowie die Art der Nutzung (privat oder betrieblich).

Rechner
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt