(2024)
Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Ja, Sie können die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn Sie einen Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzen. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten:
Verkehrsgünstige Strecke:
Auch wenn Ihr Arbeitgeber für die Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, dürfen Sie in der Steuererklärung eine längere Strecke angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und Sie diese regelmäßig nutzen.
Zuschlag für Fahrten zur Arbeit:
Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen Sie neben dem privaten Nutzungswert von 1 % des Listenpreises zusätzlich einen Zuschlag versteuern. Dieser beträgt monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Im Gegenzug können Sie wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen.
Versteuerung durch den Arbeitgeber:
Versteuert Ihr Arbeitgeber den Firmenwagen pauschal mit 15 %, müssen Sie den pauschal versteuerten Betrag von den geltend gemachten Werbungskosten abziehen. Nur der Restbetrag kann als Werbungskosten abgezogen werden.
Vereinfachungsregel:
Auch wenn der Arbeitgeber zur Berechnung des Nutzungswerts nur 180 Tage ansetzt, können Sie z. B. 220 Tage bei Ihrem Werbungskostenabzug angeben.