(2024)
Steuerfreibeträge für Kinder zahlen sich aus
Da Kindern, ebenso wie den Eltern, jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, kann die Steuerlast völlig legal vermindert werden. Auch wenn bei den anhaltend niedrigen Zinsen der Sparerfreibetrag nicht mehr so schnell ausgeschöpft wird wie früher, sollten Eltern überlegen, inwieweit es sinnvoll ist, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen.
Bei einem Zins von 2,5 Prozent beispielsweise muss man über 40.000 Euro angelegen, um den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro zu überschreiten. Mit folgenden erhöhten Steuerbefreiungen können 2024 auch Kinder rechnen, wenn sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:
- Grundfreibetrag 10.784 Euro
- Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro
- Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro
- Insgesamt steuerfrei (pro Kind) 12.820 Euro.
Das heißt: Zinsen, Dividenden und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen, zu denen auch Gewinne aus der Veräußerung von nach 2008 erworbenen Wertpapieren gehören, sind bis zur Höhe von 12.820 Euro in diesem Jahr steuerfrei.
Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 400.000 Euro pro Kind schenkungsteuerfrei. Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie erkennt die Finanzverwaltung jedoch nur an, wenn sie nicht allein aus Steuervermeidungsgründen vorgenommen wird. Die Schenkung muss also den zivilrechtlichen Vorschriften entsprechen und glaubhaft sein. Mindestvoraussetzung dafür ist ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes.
Zudem dürfen die Eltern nicht mehr ohne weiteres auf das verschenkte Kapital und dessen Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG sind bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten. Bei größeren, komplexeren Vermögensübertragungen ist es daher empfehlenswert, sich vorher unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten beraten zu lassen.
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