Warum kann bei Lohnersatzleistungen eine Einzelveranlagung für Ehegatten sinnvoll sein?
Wenn nur ein Ehegatte Lohn- oder Einkommensersatzleistungen bezieht, der Partner jedoch nur steuerpflichtige Einkünfte hat, kann es sich lohnen, statt der Zusammenveranlagung die Einzelveranlagung für Ehegatten zu wählen.
Durch die Lohnersatzleistungen würde sich bei einer Zusammenveranlagung der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen erhöhen, dadurch erhöht sich auch der Steuerbetrag, den beide Ehepartner zahlen müssen.
Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten werden beide Ehegatten steuerlich getrennt betrachtet, und so wirkt sich der Progressionsvorbehalt nicht auf den Ehegatten aus, der keine steuerfreien Lohnersatzleistungen erhält. Diese Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall einmal durchrechnen, auch wenn in diesem Fall der günstige Splittingtarif für die Zusammenveranlagung wegfällt.
Rechner
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