Kann ich meine Haftpflichtversicherung über die Steuererklärung absetzen?
Der Gesetzgeber erkennt die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung an. Damit unterstützt er seine Bürger dabei, sich gegen Risiken im Leben abzusichern. Neben den Haftpflichtversicherungen können Sie in der Steuererklärung auch andere Versicherungen als Vorsorgemaßnahmen angeben.
Die Beiträge zur Privat-Haftpflichtversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Die Beiträge, die Sie bei Lohnsteuer kompakt eingeben, werden in die "Anlage Vorsorgeaufwand" in die Zeile 48 übertragen.
Hier können auch alle weiteren Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden, wie zum Beispiel Beiträge zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie folgende weitere Haftpflichtversicherungen in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
Es kann sich für Steuerpflichtige lohnen zu prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung absetzbar ist. Es kann aber keine Garantie darüber gegeben werden, dass jeder Bürger mit einer Haftpflichtversicherung steuerliche Vorteile genießen kann. Viele erreichen schon durch die Angabe der Beiträge zur Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand.
Auch wenn der Fall eintritt, dass es sich nicht lohnt oder durch das Überschreiten von Höchstgrenzen nicht möglich ist, die Haftpflicht steuerlich geltend zu machen, sollte auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichtet werden. Zu groß ist das Risiko, durch eine Unachtsamkeit im Alltag einen so großen Schaden anzurichten, für den ohne Haftpflichtversicherung ein Leben lang gezahlt werden müsste.
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