Welche Besonderheiten gelten beim Krankengeld?
Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.
Diese Leistung wird steuerlich unterschiedlich behandelt:
- Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das bedeutet, dass der Steuersatz, der auf das übrige Einkommen angewandt wird, höher wird und so zu einer Steuermehrbelastung führt.
- Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung ist steuerfrei und wird nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
Diese unterschiedliche Behandlung ist lt. Bundesfinanzhof in Ordnung.
Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht nur bei Pflichtversicherten, sondern auch bei freiwillig Versicherten in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
Aber Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung bleibt zu Recht außer Betracht. Während die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich durch das Solidarprinzip geprägt ist, folgt die private Krankenversicherung dem Äquivalenzprinzip. Das Krankengeld beruht also auf entsprechenden Beiträgen (BFH-Urteil vom 26.11.2008, BStBl. 2009 II S. 376).
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