Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?
Ein Kirchenaustritt senkt Ihre Steuerlast, da Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen. Doch die vollständige Ersparnis ergibt sich erst, wenn Sie den steuerlichen Vorteil des Sonderausgabenabzugs berücksichtigen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre tatsächliche Ersparnis berechnen.
Kirchensteuer und Sonderausgabenabzug
Die Kirchensteuer zählt zu den sogenannten Sonderausgaben und kann in voller Höhe bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Damit mindert sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und senkt Ihre Einkommensteuer. Alternativ können Sie einen allgemeinen Sonderausgaben-Pauschbetrag geltend machen, der bei 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare liegt. Wenn Ihre gezahlte Kirchensteuer diesen Betrag übersteigt, profitieren Sie von einem zusätzlichen steuerlichen Vorteil.
Beispielrechnung für Ehepaare:
- Gezahlte Kirchensteuer: 600 Euro
- Abzüglich Pauschbetrag: 72 Euro
- Absetzbarer Betrag: 528 Euro
Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % ergibt sich eine Steuerersparnis von 528 Euro × 28 % = 147 Euro. Zusätzlich sinkt der Solidaritätszuschlag um etwa rd. 8 Euro, sodass die steuerliche Entlastung insgesamt rund 155 Euro beträgt.
Tatsächliche Ersparnis durch Kirchenaustritt
Wenn Sie aus der Kirche austreten, entfällt die Kirchensteuer, aber auch der steuerliche Vorteil. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich aus der Differenz:
- Gezahlte Kirchensteuer: 600 Euro
- Steuerliche Entlastung durch Abzug: 155 Euro
- Tatsächliche Ersparnis: 600 Euro – 155 Euro = 445 Euro
Fazit
Die Höhe der tatsächlichen Ersparnis durch einen Kirchenaustritt hängt von Ihrer gezahlten Kirchensteuer, Ihrem Einkommen und Ihrem Grenzsteuersatz ab. Während die Kirchensteuer auf den ersten Blick komplett entfällt, sollten Sie den entgangenen steuerlichen Vorteil des Sonderausgabenabzugs berücksichtigen. Eine genaue Berechnung hilft Ihnen, die finanziellen Auswirkungen eines Kirchenaustritts realistisch einzuschätzen.
Rechner
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