Wie wirkt sich ein Arbeitszimmer auf die Steuern während der Ausbildung aus?
Wenn Sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, sollten Sie folgende steuerliche Aspekte beachten:
1. Kostenabzug
In Ausnahmefällen können Sie die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen. Dazu zählen Miete, Nebenkosten und Reinigungskosten. Alternativ steht Ihnen eine Jahrespauschale von 1.260 Euro zur Verfügung. Beachten Sie dabei die geltenden Voraussetzungen.
2. Mittelpunkt der Tätigkeit
Der Kostenabzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer der Hauptort Ihrer beruflichen oder schulischen Tätigkeiten ist. Es muss sich um einen abgetrennten Raum handeln, ein Arbeitsplatz in einer Ecke genügt nicht.
3. Tagespauschale
Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, können Sie stattdessen eine Tagespauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage pro Jahr ansetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie an einem Schreibtisch oder z. B. am Küchentisch arbeiten.
4. Arbeitsmittel
Die Kosten für Arbeitsmittel, wie Computer oder Schreibtisch, sind nicht in den Arbeitszimmerkosten enthalten und können zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Fortbildungskosten, Kosten für ein Ausbildungs-Dienstverhältnis oder ein Erststudium.
5. Nutzung für Einkünfte
Nutzen Sie das Arbeitszimmer auch für Einkünfte, die Sie erzielen, und ist es der Hauptort Ihrer Arbeit, müssen Sie die Kosten entsprechend der Nutzung aufteilen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die gesamten Kosten einer Tätigkeit zuzuordnen.
Dies sind die wesentlichen steuerlichen Grundlagen, die Sie als Auszubildender oder Student bei der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers beachten sollten.