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(2015) Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag geltend machen. Ab 2015 beträgt dieser 1.908 Euro (bis 2014: 1.308 Euro). Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Der Entlastungsbetrag sowie der neue Erhöhungsbetrag werden gekürzt um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass Ihnen das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag für das Kind zustehen.

Als alleinerziehend gelten Sie nur, wenn keine anderen erwachsenen Personen außer ggfs. volljährige Kinder in Ihrem Haushalt leben, für die Sie Kindergeld bekommen, z. B. Kinder in Ausbildung.

Tipp

Den Entlastungsbetrag können Sie auch geltend machen, wenn das Kind in Ihrer Wohnung nur seinen Nebenwohnsitz hat und beispielsweise in einer anderen Stadt studiert.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nachträglich für das abgelaufene Jahr gewährt, wenn in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben gemacht werden.

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