(2015)
Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschalen ab?
Zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten (Transportkosten, Reisekosten, doppelte Miete, etc.) gibt es eine Pauschale für so genannte sonstige Umzugskosten, die jeder Steuerzahler einmal pro Umzug in seiner Steuererklärung nutzen darf. Damit werden sonstige Aufwendungen während des Umzugs abgegolten.
Wenn Ihre tatsächlich entstandenen sonstigen Umzugskosten höher sind als diese Umzugskostenpauschale, dann dürfen Sie die tatsächlichen Ausgaben geltend machen. Reichen Sie dann auf jeden Fall Rechnungen und Belege ein.
Unter die Umzugspauschale fallen:
- Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
- Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten.
- Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
- Gebühren für die Ummeldung.
- Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
- Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).
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