Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht, allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, in denen Sie vom Finanzamt zur Abgabe verpflichtet sind. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Pflicht zur Abgabe besteht, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Diese unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
- Sie mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
- Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben.
- Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben – z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten.
- Sie eine Aufforderung vom Finanzamt zur Abgabe erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Keine Abgabepflicht besteht, wenn:
- Sie im Jahr 2024 ausschließlich bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und in Steuerklasse I eingestuft wurden.
- Sie keine Lohnersatzleistungen und keine weiteren Einkünfte erzielt haben.
- Keiner der oben genannten Sonderfälle auf Sie zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe lohnt sich oft!
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich eine freiwillige Abgabe (sogenannte Antragsveranlagung) lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung – im Durchschnitt über 1.000 Euro! Grund sind z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Rechner
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