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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Nachrichten können Sie an das Finanzamt senden?

Je nach Ihrem Anliegen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Fristverlängerung beantragen: Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können und mehr Zeit benötigen.
  • Belege nachreichen: Falls Sie vergessene oder zusätzliche Dokumente zu einer bereits abgegebenen Steuererklärung einreichen möchten.
  • Einspruch einlegen: Falls Sie mit der Berechnung des Finanzamts nicht einverstanden sind und Korrekturen verlangen.
  • Sonstige Nachricht:  Falls Sie ein Anliegen haben, das nicht in eine der oben genannten Kategorien fällt.

Wichtige Hinweise:

  1. Um eine Nachricht an Ihr Finanzamt zu senden, müssen Sie stets Ihre Steuernummer sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.
  2. Eine Fristverlängerung kann nur für Steuererklärungen des aktuellen oder des unmittelbar vorhergehenden Veranlagungsjahres beantragt werden, sofern diese noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
  3. Die Nachreichung von Belegen oder ein Einspruch ist nur möglich, wenn Sie die Steuererklärung bereits mit Lohnsteuer kompakt abgegeben haben.
  4. Eine sonstige Nachricht ist nur möglich, wenn Sie mindestens eine Steuererklärung in Lohnsteuer kompakt erstellt haben.
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