Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?
Sie können den elektronischen Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung auch für andere Personen wie Ihren Ehepartner, Lebensgefährten oder Ihre Kinder mit Lohnsteuer kompakt nutzen und einrichten. Da das Steuergeheimnis jedoch oberste Priorität hat, muss die andere Person Sie ausdrücklich dazu autorisieren.
Starten Sie in Ihrem Kundenkonto über "Einstellungen" den "Datenabruf" und klicken Sie auf "Automatischen Datenabruf für eine weitere Person einrichten".
Tragen Sie nun den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, deren Daten Sie zukünftig elektronisch über Lohnsteuer kompakt abrufen wollen.
Die Person (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind) erhält in Kürze einen Brief mit einem Freischaltcode per Post vom Finanzamt zugesandt. Sobald die Person den Freischaltcode an Sie weitergegeben hat, tragen Sie diesen in Ihrem Kundenkonto bei Lohnsteuer kompakt ein – jetzt können Sie die Daten für diese Person ebenfalls abfragen.
Hinweis: Die Berechtigung zum Datenabruf kann jederzeit in unserem Kundenkonto widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.
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