Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?
Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht
Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten. Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht an das Finanzamt schicken, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.
Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet
In diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung problemlos erneut online an Ihr Finanzamt übermitteln und danach die aktualisierte komprimierte Erklärung unterschrieben einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen ("Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung").
Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.
Fall 3: Steuererklärung rein online abgegeben
Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut elektronisch zertifiziert an Ihr Finanzamt übermitteln. Informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.
Fall 4: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor
Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen. Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben ("Einspruch wegen Irrtums") an.
Kundenservice
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit unserem Kundenservice ([email protected]) in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.
Rechner
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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