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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?

Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Damit alles möglichst reibungslos abläuft, bringen Sie am besten gleich bei Ihrem ersten Besuch in der Agentur für Arbeit die kompletten nötigen Unterlagen mit.

Hierzu gehören:

  • Der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
  • Das Kündigungsschreiben.
  • Die Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte.

Wenn Sie vorher bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben: einen Nachweis darüber. Den Beitragsnachweis zur Arbeitslosenversicherung, z.B. über die Lohnbescheinigung. Sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet ist: die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu berechnen, erhalten Sie einen Antragsvordruck, der sorgfältig und vollständig ausgefüllt möglichst persönlich wieder zurückgegeben werden sollte.

Alle Unterlagen, die man bei der Arbeitslosmeldung noch nicht hat - zum Beispiel die Lohnsteuerkarte - kann man nachreichen. Die nötigen Formulare z.B. für die Arbeitsbescheinigung und den Antrag auf Arbeitslosengeld bekommt man bei der Arbeitslosmeldung.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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