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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, erhält die vollen Zulagen. Die Höhe der Zulagen und der steuerlichen Vorteile hängt von den folgenden Faktoren ab:

Zulagenart Höhe der Zulage Voraussetzungen
Grundzulage 175 Euro (ab 2018, bis 2017: 154 Euro) Voller Anspruch bei Einhaltung des Mindesteigenbeitrags (4 % des Bruttojahreseinkommens).
Kinderzulage 185 Euro (Kinder geboren vor 2008)
300 Euro (Kinder geboren ab 2008)
Kindergeldberechtigung erforderlich. Zulage wird standardmäßig der Mutter zugeordnet, kann aber auf Antrag dem Vater übertragen werden.
Sonderausgabenabzug Maximal 2.100 Euro pro Jahr Eigenbeiträge und Zulagen zählen als begünstigte Aufwendungen. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Beispiel:

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2010 und 2007 geboren) erhält im Jahr 2018 folgende Zulagen:

  • Grundzulage Ehepartner 1: 175 Euro
  • Grundzulage Ehepartner 2: 175 Euro
  • Kinderzulage (2010 geboren): 300 Euro
  • Kinderzulage (2007 geboren): 185 Euro
  • Gesamt: 835 Euro

Der Mindesteigenbeitrag (4 % des Bruttoeinkommens) wird durch die Zulagen reduziert, sodass die verbleibende Sparleistung geringer ausfällt.

Steuerliche Vorteile:

  • Der Sonderausgabenabzug gilt für Zulagen und Eigenbeiträge.
  • Auch wenn keine Zulage beantragt wird, wird der Zulagenanspruch bei der Günstigerprüfung berücksichtigt.
  • Es ist nicht möglich, die Zulage auszuschließen und stattdessen nur den Steuervorteil zu nutzen.

Fazit: Die Riester-Zulagen und der Sonderausgabenabzug machen die Altersvorsorge besonders attraktiv. Um die vollen Vorteile zu nutzen, sollte der Mindesteigenbeitrag geleistet und die Zulagen beantragt werden.

Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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