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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Die Grundsteuer muss grundsätzlich der im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Immobilie bezahlen. Die Grundsteuer wird den Betriebskosten eines Grundstücks zugeordnet und zusammen mit den anderen abzugsfähigen Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden, wenn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit der Immobilie erzielt werden.

Wird die Immobilie vermietet oder verpachtet, darf die Grundsteuer-Vorauszahlung auch über die Nebenkosten auf den Mieter bzw. Pächter abgewälzt werden.

Die Grundsteuer wird zumeist für ein ganzes Kalenderjahr bestimmt. Die Festsetzung erfolgt in aller Regel im Vierteljahres-Rhythmus und zwar am 15.02, 15.05, 15.08 und am 15.11. des Jahres. Falls man die Grundsteuer in einem Betrag zahlen möchte, kann man dies beantragen, dann erfolgt die jährliche Zahlung zumeist zum 1. Juli jeden Jahres.

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