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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie gebe ich meine Steuererklärung mit elektronischer Datenübermittlung ab?

Sie können Ihre Steuererklärung direkt über Lohnsteuer kompakt an das Finanzamt übermitteln. Eine weitere Software benötigen Sie nicht. Nachdem sie Ihre Steuererklärung fertiggestellt haben, wird diese validiert, d.h. auf Fehler geprüft.

Ist Ihre Steuererklärung korrekt, können Sie sich den Entwurf der Steuererklärung ansehen und danach - wenn die Angaben vollständig und korrekt sind - die Daten direkt an das Finanzamt senden.

Dabei wird Ihnen bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung die komprimierte Steuererklärung im PDF-Format bereitgestellt. Diese erzeugte „Papiersteuererklärung“ müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit Ihren Belegen ans Finanzamt schicken. Auf dem Ausdruck befindet sich eine generierte Telenummer, mit der der Finanzbeamte den Ausdruck mit der elektronischen Steuererklärung abruft.

Tipp

Speichern Sie auch eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Bewertungen des Textes: Wie gebe ich meine Steuererklärung mit elektronischer Datenübermittlung ab?

         

2.27 von 5
Anzahl an Bewertungen: 11

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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