Kann ich mit Lohnsteuer kompakt alle Einkünfte erklären?
Obwohl fast alle in Deutschland Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt erstellen und abgeben können, sollten die folgenden Spezialfälle aufgrund der Komplexität am Besten mit einem Steuerberater individuell abgeklärt werden:
- Anlage § 34a - Begünstigung nicht entnommener Gewinne
- Anlage § 7g - Ansparabschreibungen
- Einkünfte aus Betriebsveräußerungen (Angabe bei Lohnsteuer kompakt möglich aber ohne Berechnung; Teil von Anlage G und S)
- Gewerbliche Tierzucht / -haltung / Termingeschäfte (Teil von Anlage G)
- Erträge aus Beteiligungen (Teil von Anlage KAP)
- Anteile an Einkünften (Teil von Anlage SO)
- Nur beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland
Diese Einkünfte und Steuerfälle können daher bis auf Weiteres nicht mit Lohnsteuer kompakt bearbeitet werden.
Rechner
- Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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