Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?

Sind Sie Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates, können Sie personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen geltend machen, so auch folgende Vergünstigungen:

  • Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
  • auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, wenn der Empfänger der Leistung oder Zahlung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und deren Besteuerung beim Empfänger durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.

Als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates können Sie außerdem ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Ehegatten-Splitting) geltend machen, wenn Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz ansässig ist. Voraussetzung ist, dass die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahre 2017 nicht mehr als 17.640 Euro betragen. Je nach Land kann der Betrag gekürzt werden um ein Viertel (Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern) oder um zwei Viertel (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Ungarn).

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt