Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen

Tragen Sie hier den gesamten Verkaufserlös bzw. Teilwert ohne Umsatzsteuer ein, den Sie bei Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, z. B. Betriebs-Pkw, Computer oder Maschinen erzielt haben.

Der Abzug des Restbuchwerts als Betriebsausgabe erfolgt über die Betriebsausgaben. Land- und Forstwirte, die die Besteuerung nach Durchschnittssätzen vornehmen, geben hier Bruttowerte an.

Hinweis: Entnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist eine Schätzgröße, und zwar der "Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde" (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Teilwert ist im Allgemeinen der Verkehrswert oder Marktwert.

Auf den Verkaufserlös bzw. Entnahmewert muss Umsatzsteuer berechnet und als Betriebseinnahmen eingetragen werden:

  • Bei Veräußerung ist stets Umsatzsteuer zu berechnen, und zwar auch dann, wenn das Wirtschaftsgut ohne Vorsteuerabzug erworben wurde, z. B. bei Kauf von Privat oder bei Einlage aus dem Privatvermögen.
  • Bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen muss Umsatzsteuer nur dann berechnet und den Betriebseinnahmen in Zeile 16 hinzugerechnet werden, wenn das Wirtschaftsgut mit Vorsteuerabzug erworben worden ist (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG).
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt