Feldhilfe:
(2017)
Riester-Rente
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge in eine staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Vertrag) entrichten.
Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Die Förderung besteht aus der Altersvorsorgezulage und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug.
Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch erzielbare Steuerersparnis höher ist als die Ihnen zustehende Altersvorsorgezulage. Was für Sie günstiger ist, prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen. Bei dieser sog. Günstigerprüfung wird die Einkommensteuer zunächst für ein "zu versteuerndes Einkommen" ohne Sonderausgabenabzug der Riester-Beiträge und dann mit Sonderausgabenabzug ermittelt.
Die Differenz ist die Steuerersparnis aufgrund des Sonderausgabenabzugs, die nun mit Ihrem Anspruch auf Altersvorsorgezulage verglichen wird. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, werden die geltend gemachten Beiträge einschließlich Zulagen bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen und die Zulage der Einkommensteuer hinzugerechnet.
Lohnsteuer kompakt führt in der Steuerberechnung ebenfalls eine Günstigerprüfung durch. So wissen Sie schon im Voraus, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage sich für Sie günstiger auswirkt.