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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2017) Das Kind war in meiner Wohnung gemeldet

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Das Kind war in meiner Wohnung gemeldet

Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind das ganze Jahr in Ihrer Wohnung gemeldet war.

Wenn Ihr Kind im Jahr 2017 zu Ihrem Haushalt gehörte bzw. in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war, können Sie Kinderbetreuungskosten geltend machen oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen.

Hinweise:
Das Kind wird auch dann Ihrem Haushalt zugerechnet, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn der Steuerpflichtige mit seinem Kind selbst z. B. bei den Eltern oder Großeltern lebt.

Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern z.B. getrennt leben und das Kind abwechselnd bei den beiden Elternteilen wohnt. Daher ist die Auswahl der Haushaltszugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile auch dann zu wählen, wenn die Elternteile keinen gemeinsamen Haushalt haben und das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist.

Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende durch Lohnsteuer kompakt notwendig.

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