Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, außerbilanziell vom Gewinn abziehen (§7g Abs. 1 bis 4 EStG) (siehe Seite "Investitionsabzugsbeträge").

Wird das begünstigte Wirtschaftsgut, für das ein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist, innerhalb des Investitionszeitraums von 3 Jahren angeschafft oder hergestellt, gilt Folgendes:

  • Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut berücksichtigte Investitionsabzugsbetrag ist außerbilanziell gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Die Hinzurechnung ist jedoch auf den abgezogenen Betrag für das begünstigte Wirtschaftsgut begrenzt, maximal 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
  • Die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts werden um den früher in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag (bis zu 40 % der AHK) gewinnmindernd reduziert. Allerdings darf die Herabsetzung nicht höher sein als der Investitionsabzugsbetrag. Dieser Kürzungsbetrag ist buchmäßig zu erfassen.

Lohnsteuer kompakt: Durch die Herabsetzung vermindert sich die Bemessungsgrundlage für die weiteren Abschreibungen, so für die lineare AfA sowie für die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 bis 6 EStG. Dies kann dazu führen, dass Wirtschaftsgüter danach steuerlich zu "geringwertigen" Wirtschaftsgütern werden, falls die Bemessungsgrundlage unter 150 Euro bzw. unter 1.000 Euro sinkt.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt