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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Kontoführungsgebühren

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt.

Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Sie können den Betrag also auch dann absetzen, wenn Sie erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag dürfen Sie auch dann geltend machen, wenn Ihnen der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit Ihrem Gehalt versteuert.

 

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