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Feldhilfe: (2015) Spenden an politische Parteien

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Spenden an politische Parteien

Setzen Sie hier ein Häkchen, um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien zu machen.

Die Zuwendungen an Parteien können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern: 3.300 Euro) zu 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.

Der darüberhinausgehende Betrag ist bis max. 1.650 Euro (3.300 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig.

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