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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) AN-Anteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der LSt-Bescheinigung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): AN-Anteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
De Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

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