Feldhilfe:
(2015)
Sonstige Bezüge (z.B. Lohnersatzleistungen oder Sozialhilfe)
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum sonstige Bezüge erhalten hat, darunter fallen u.a.:
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
- Elterngeld, insoweit dieses den Mindestbetrag von monatlich 150 Euro (bei 24 Monaten Bezug) oder 300 Euro (bei 12 Monaten Bezug) übersteigt.
- als Zuschuss gewährte Ausbildungsbeihilfen von privaten Unternehmen ("Stipendien")
- Wohngeld
- pauschal besteuerter Arbeitslohn (z.B. aus einem 450-Euro-Job)
- steuerfreie Einnahmen, z.B. der steuerfreie Teil einer Rente
- ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
- Versorgungsbezüge bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrages (darüber hinaus sind Versorgungsbezüge bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen).
Nicht zu den Bezügen gehören Unterhaltsleistungen der Eltern, das Erziehungsgeld, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag und die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 24 EStG sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12, 13 EStG.