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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Wählen Sie hier bitte aus, wie die Gewinnermittlung für Ihren Gewerbebetrieb erfolgt:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§4 Absatz 3 EStG): Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird der Gewinn durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Art der Gewinnermittlung eignet sich für kleinere Unternehmen.
  • Bilanz (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Die Bilanzierung ist wesentlich aufwendiger, da eine Inventur durchgeführt werden muss und am Jahresende eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden) sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden müssen.
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