Feldhilfe:
(2015)
Einnahmen
Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für Ihren Miteigentumsanteil an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.
Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen wird.
Hierbei handelt es sich um Steuerstundungsmodelle gemäß § 15b EStG, die nach dem 10.11.2005 gezeichnet wurden und die in der Anfangsphase Verluste von mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausweisen. Verluste aus solchen Anlagen dürfen nicht mehr mit anderen positiven Einkünften im selben Jahr, sondern nur noch mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.
Bei der früheren Verlustzuweisungsgesellschaft gemäß § 2b EStG erfolgte die Beteiligung in der Zeit vom 4.3.1999 bis 10.11.2005. Hier wurde die Verlustverrechnung für modellhafte Gestaltungen eingeschränkt, bei denen die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund stand. Angaben hierzu sind im Steuerhauptformular auf Seite 4 zu machen.