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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) ... war arbeitslos.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ... war arbeitslos.

Wählen Sie als Antragsgrund "arbeitslos", wenn das Kind im Jahr 2015 zu irgendeinem Zeitpunkt arbeitslos war. Ihr Kind  gilt als arbeitslos, wenn es:

  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.
  • in keinem Beschäftigungsverhältnis steht,
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mind. 15. Wochenstunden sucht

Für jeden Monat, in dem das Kind arbeitslos war, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 21 Jahren alt ist. Hat Ihr Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet, verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum um die Dauer dieses Dienstes über das 21. Lebensjahr Ihres Kindes hinaus.

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