Feldhilfe:
(2015)
Wollen Sie die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragen?
Wenn Sie überprüfen lassen wollen, ob Ihr persönlicher Steuersatz zu einer niedrigeren Steuerbelastung auf Ihre Kapitalerträge führt als die Abgeltungsteuer, wählen Sie hier bitte "Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge" aus. Bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern kann der Antrag nur gemeinsam für beide Ehegatten / Lebenspartner gestellt werden. Für die Günstigerprüfung sind sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten zu erklären.
Damit Lohnsteuer kompakt das optimale Ergebnis für Sie ermitteln kann, empfehlen wir Ihnen, alle Zinsen und Kapitalerträge zu erfassen. Wenn Sie hier keine Auswahl treffen, wird automatisch die Günstigerprüfung für Sie beantragt.
Wenn Sie dagegen nur eine teilweise Überprüfung des Steuereinbehalts wünschen, wählen Sie bitte "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" aus. Die teilweise Erfassung können Sie wählen, wenn Sie nicht alle Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben wollen und die Umstände dafür sprechen, dass die von der Bank einbehaltenen Steuerabzugsbeträge für einzelne Kapitalerträge zu hoch waren.
Kapitalerträge, die von einer inländischen Bank oder Keditinstitut gutgeschrieben werden, entnehmen Sie bitte Ihrer Steuerbescheinigung, die Ihnen in der Regel jährlich zugesandt wird.