Feldhilfe:
(2015)
War Ihre Ehefrau mittelbar begünstigt?
Ist nur ein Ehegatte / Lebenspartner unmittelbar begünstigt, so ist der andere Ehegatte / Lebenspartner mittelbar begünstigt, wenn
- beide Ehegatten / Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben,
- beide Ehegatten / Lebenspartner ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben,
- der andere Ehegatte / Lebenspartner selber einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und
- im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro in den Vertrag eingezahlt hat.
Ein mittelbar begünstigter Ehegatte / Lebenspartner hat Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte / Lebenspartner eigene Beiträge in den Riester-Vertrag geleistet hat. Wählt ein Ehegatte / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, werden die vom mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner geleisteten Riester-Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur bei der Einkommensteuerveranlagung des unmittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartners berücksichtigt. Die späteren Leistungen aus dem Riester-Vertrag an den mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner unterliegen bei diesem in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen.