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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2015) als

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): als

Wählen Sie hier aus, warum Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Wählen Sie bitte zwischen:

  • Student
  • Praktikant
  • Ehegattenarbeitsvertrag vor 1967
  • Sonstige Tätigkeit

Wenn Sie als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich dann um ein "normales" Angestelltenverhältnis. Wählen Sie in diesem Fall als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.    

Rentenversicherungsfreiheit für Studenten besteht nur, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen Minijob (450-Euro-Job) oder ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet) handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben den Vorlesungen oder in den Semesterferien ausgeübt wird. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, wählen Sie als Tätigkeit bitte "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.   

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