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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Miet- / Übernachtungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Miet- / Übernachtungskosten

Geben Sie hier die Kosten für Ihre Unterkunft am Beschäftigungsort an.

Hierunter fallen u.a.:

  • Miete inklusive Betriebskosten, auch für möblierte Wohnung,
  • Reinigung und Pflege der Wohnung,
  • Anschaffungskosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, ggf. in Form der AfA,
  • Zweitwohnungssteuer,
  • Rundfunkbeitrag,
  • Renovierung,
  • Miet- oder Pachtgebühren für einen Kfz-Stellplatz, auch in der Tiefgarage,
  • Miete für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz,
  • Aufwendungen für Gartennutzung,
  • bei einer Eigentumswohnung: AfA, Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtungsgegenstände.

Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt im Inland die tatsächlichen Kosten bis zu 1.000 Euro im Monat. Im Ausland können die Kosten in nachgewiesener Höhe für eine angemessene Zweitwohnung (max. 60 m²) geltend gemacht werden.

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