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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Organisation

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Organisation

Tragen Sie hier bitte den Namen der Organisation ein, an die Sie Spenden oder Beiträge für steuerbegünstigte Zwecke geleistet haben.

Steuerlich absetzen können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Dazu zählen u.a Spenden für

  • Gemeinnützige Zwecke
  • Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste, oder Drogenberatungsstellen) und
  • Kirchliche Zwecke

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie können dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

Spenden werden nur anerkannt, wenn sie durch entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) belegt sind. Fügen Sie daher die Spendenquittung Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Bei Spenden unter 200 Euro kann auch der Zahlungsbeleg der Post, Sparkasse oder Bank genügen. Einen Pauschbetrag gibt es für Spenden nicht. Einige Finanzämter erkennen dennochSpenden bis zu insgesamt 100 Euro ohne Nachweis an.

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