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Feldhilfe: (2013) Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Berufsausbildung des Steuerpflichtigen

Die Ausgaben für eine Berufsausbildung können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das heißt, diese Kosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit natürlich auch Ihre Steuerlast.

Wenn Sie im Jahr 2013 an mehreren Ausbildungen teilgenommen haben, können Sie auf den Folgeseiten alle Bildungsmaßnahmen erfassen.

Wichtig: Geht es bei einer Ausbildung oder einer Fortbildung lediglich um Allgemeinbildung oder ein Hobby (z.B. VHS-Kurse) ohne erkennbare Absicht, später eine Erwerbstätigkeit in diesem Bereich auszuüben, können die Kosten nicht abgesetzt werden. Solche Kosten sind als "Liebhaberei" bzw. als "Privatangelegenheit" nicht steuerliche abzugsfähig.

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