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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Hatten Sie 2013 Anspruch auf vergleichbare Leistungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Hatten Sie 2013 Anspruch auf vergleichbare Leistungen?

Wenn Sie 2013 einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (z.B. ausländisches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) hatten, wählen Sie bitte "Ja" aus.

Wichtig: Der Anspruch auf Kindergeld wird immer automatisch anhand Ihrer Eingaben ermittelt und für die weitere Berechnung von Lohnsteuer kompakt zugrunde gelegt. Unter anderem sind folgende Eingaben für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldes notwendig:

  • Geburtsdatum
  • Aufenthaltsort während des Jahres 2013
  • Kindschaftsverhältnis zu Ehemann und Ehefrau

Auch in der sogenannten Günstigerprüfung wird immer der Anspruch auf Kindergeld angesetzt. Ob Sie das Kindergeld tatsächlich erhalten haben bzw. wie viel Kindergeld ausgezahlt wurde, interessiert das Finanzamt nicht!

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