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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Miet- / Übernachtungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Miet- / Übernachtungskosten

Geben Sie hier die Kosten für Ihre Unterkunft am Beschäftigungsort an.

Hierunter fall u.a.:

  • Miete inklusive Betriebskosten, auch für möblierte Wohnung,
  • Reinigung und Pflege der Wohnung,
  • Anschaffungskosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, ggf. in Form der AfA,
  • Zweitwohnungssteuer,
  • Rundfunkbeitrag,
  • Renovierung,
  • Miet- oder Pachtgebühren für einen Kfz-Stellplatz, auch in der Tiefgarage,
  • Miete für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz,
  • Aufwendungen für Gartennutzung,
  • bei einer Eigentumswohnung: AfA, Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtungsgegenstände.

Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1 000 EUR pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 2014).

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