Feldhilfe:
(2011)
Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge in eine Unfallversicherun und/oder Haftpflichtversicherung und/oder Risiko-Lebensversicherung geleistet haben.
Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hundehaftpflichtversicherung
- Grundstückhaftpflichtversicherung
- Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.
Beiträge zu Unfallversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen können ebenso angegebene werden wie Beiträge für Witwen-/Waisenrentenverisherungen und oder Sterbekassen können Sie eintragen.
Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Dies ist im "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" geregelt.
Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstebetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.