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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2015) Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und bezieht sich auf das Einkommen, das man im vergangenen Kalenderjahr (= Steuerjahr), dem so genannten Veranlagungszeitraum, bezogen hat. Eine so genannte "unbeschränkte Steuerpflicht" besteht dann, wenn man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Arbeitnehmer sind nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Als Arbeitnehmer müssen Sie unter anderem eine Steuererklärung abgeben, wenn:

  • der Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war und der Lohn nicht pauschal versteuert wurde.
  • Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 Euro bezogen wurden.
  • beide Eheleute arbeiten und einer die Steuerklasse V oder VI hat.
  • das Finanzamt einen Freibetrag - unabhängig von der Steuerklasse - in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen hat.

Als Rentner müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn der Besteuerungsanteil Ihrer Rente 730 Euro im Monat übersteigt.

Wenn Sie Kapitalerträge – also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden – erhalten haben, müssen Sie Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer bezahlen. Behält die Bank die Kirchensteuer automatisch ein, müssen Sie keine Steuererklärung erstellen. Behält die Bank dagegen die Kirchensteuer nicht ein, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und die Anlage KAP ausfüllen. Wer nicht Mitglied einer Kirche ist, bekommt natürlich auch keine Kirchensteuer abgezogen.

Das sind die gängigsten Voraussetzungen. Doch auch wenn man keinen Arbeitslohn bezogen hat, kann es sein, dass eine Einkommensteuererklärung fällig wird. Etwa, wenn man andere Einkünfte - wie Miet- oder Zinseinnahmen - hatte.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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