(2015)
Wann sind Sprachkurse absetzbar?
Aufwendungen für einen Sprachkurs sind als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie die Fremdsprachenkenntnisse konkret für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen oder eine berufliche Veränderung beabsichtigen und der neue Arbeitsplatz Kenntnisse einer Fremdsprache voraussetzt.
Ein beruflicher Grund ist gegeben, wenn Sie in einem Bereich mit Auslandskontakten arbeiten, häufig Dienstreisen ins Ausland unternehmen, die Fremdsprache als Arbeitssprache verwenden usw.
Findet der Sprachkurs im Ausland statt, können Sie bei hinreichender beruflicher Veranlassung die Kosten ebenfalls steuermindernd absetzen. Dies gilt nicht nur bei Intensivkursen, sondern auch bei Kursen, die nur Grundkenntnisse oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache vermitteln. Denn auch das Erlernen der allgemeinen Umgangssprache kann beruflich veranlasst sein, falls dies für Ihre Tätigkeit ausreichend ist.
Was ist steuerlich absetzbar?
Als Werbungskosten absetzbar sind neben den Kursgebühren und Prüfungsgebühren auch die Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, ggf. Unterkunftskosten, Ausgaben für Literatur, Lernsoftware usw.
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