Datenschutz bei der Steuerverwaltung
Sofern wir Ihre Daten in Ihrem Auftrag elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln, werden diese Ihre Daten weiterverarbeiten. Natürlich sind auch die Finanzbehörden an die einschlägigen Datenschutzgesetze gebunden. Insofern informieren wir Sie nachfolgend über den Datenschutzhinweis der Finanzbehörden:
"Mit dieser Software werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Neben den reinen Daten, die zur Steuerveranlagung benötigt werden, erhebt die Software Daten über die Art des Betriebssystems des Nutzers und übermittelt diese an die Finanzverwaltung.
Diese Daten werden benötigt, um die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten sicherzustellen und Fehlern im Verarbeitungsprozess vorzubeugen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e i. V. m. Abs. 3 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO i. V. m. bundes- bzw. landesgesetzlicher Steuergesetze durch die Finanzverwaltung und nur für den genannten Zweck."
Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung finden Sie hier.
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