Welche Einkommensfreibeträge gelten?
Ab dem 1. Juli 2023 gilt Folgendes:
Wer mehr arbeitet, darf auch mehr davon behalten: Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden.
Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Auch Bundesfreiwilligendienst- und FSJ-Leistende profitieren von den erhöhten Freibeträgen genauso wie junge Menschen in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
Das ehrenamtliche Engagement wird stärker gewürdigt. Die Aufwandsentschädigungen werden wie im Steuerecht jährlich betrachtet. Das heißt, dass Aufwandentschädigungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, solange sie den jährlichen Freibetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.
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